Informieren Sie sich einfach in der untenstehenden Tabelle, welche Möglichkeiten Sie in unserer Schule mit Ihrem Schulabschluss haben!
Interessant für Sie: Wenn Sie einen entsprechenden Bildungsgang bei uns besuchen, so bekommen Sie dadurch nicht nur die Chance auf einen berufsqualifizierenden Abschluss (z. B. Medizinische/-r Fachangestellte/-r oder Sozialassistent/-in), sondern können bei bestimmten Leistungen gleichzeitig sogar einen höherwertigen Schulabschluss erwerben (z. B. den Erweiterten Sekundarabschluss I, wenn Sie vorher "nur" den Sekundarabschluss I — Realschulabschluss hatten). Welche Schulabschlüsse Sie bei uns erwerben können, erfahren Sie genauer auf unserer Seite
Beachten Sie bitte, dass Sie einen bereits erworbenen Schulabschluss in der Regel nicht noch ein zweites Mal (mit einer vielleicht besseren Durchschnittsnote) erwerben können — Ausnahme: erneute Bescheinigung der Fachhochschulreife bei erfolgreichem Abschluss unserer Fachschule Heilerziehungspflege oder Sozialpädagogik.
Für unsere Teilzeit- und Vollzeitschulformen gelten bestimmte Anmeldefristen bzw. es gibt Einschulungstage. Bitte informieren Sie sich auf unseren Seiten und rechtzeitig darüber. Für unsere Bildungsgänge (mit Ausnahme der Berufsschule) bieten wir außerdem jedes Jahr im November/Januar (bzw. für die Fachschule Heilpädagogik im zweieinhalbjährigen Turnus Januar/Juni) an. Zusätzlich stehen Ihnen entsprechende zur Verfügung.
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Ich habe... |
Damit kann ich in der Alice-Salomon-Schule... |
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... noch keinen Schulabschluss |
... grundsätzlich eine Berufsschule (z. B. Berufsschule Zahntechnik, Berufsschule für Medizinische Fachangestellte oder Tiermedizin. Fachangestellte und viele andere) besuchen und dann dort den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss oder (bei bestimmten Leistungen, siehe unten) den Erweiterten Sekundarabschluss I zusammen mit dem Berufsschulabschluss erwerben.
Voraussetzung für den Berufsschulbesuch ist, dass ich einen von meinem Ausbilder unterschriebenen Ausbildungsvertrag für einen von der Alice-Salomon-Schule angebotenen Berufsschulbildungsgang vorweisen kann. Ohne Schulabschluss einen Ausbildungsplatz zu bekommen ist erfahrungsgemäß schwer, kann aber gelingen, wenn ich vorher meinem Ausbilder durch Praktika gezeigt habe, dass ich mich in der Praxis durch Zuverlässigkeit und Geschick bewähren kann, und wenn ich meinem Ausbilder nachvollziehbar begründet habe, warum ich bisher keinen Schulabschluss erwerben konnte.
Ich kann unter den genannten Voraussetzungen in der Alice-Salomon-Schule die Berufsschule in denselben Bildungsgängen besuchen, die unten für den Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss genannt sind. |
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... den
Sekundarabschluss I — Hauptschulabschluss |
... unter der Voraussetzung, dass ich einen Ausbildungsvertrag für einen entsprechenden Ausbildungsberuf vorweise, die Berufsschule in einem der folgenden Bildungsgänge besuchen:
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... den
Sekundarabschluss I — Realschulabschluss
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... folgende Bildungsgänge besuchen:
- alle für den Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss oben bereits genannten Berufsschulen
- (ab Klasse 11)
- (ab Klasse 11)
- : Der Zugang ist für mich möglich, wenn ich zusätzlich eine der folgenden weiteren Voraussetzungen erfülle: entweder den Besuch der Berufsfachschule Hauswirtschaft und Pflege mit dem Schwerpunkt Persönliche Assistenz oder eine erfolgreich abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung und den Berufsschulabschluss bzw. einen gleichwertigen Bildungsstand.
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... den
Berufsschulabschluss
(oder einen gleichwertigen Bildungsstand, z. B. Abschluss in der Gesundheits- und Krankenpflege)
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... folgende Bildungsgänge besuchen:
- alle oben genannten Berufsschulen (mit Ausnahme desjenigen berufsschulischen Bildungsganges, in dem bereits der Berufsschulabschluss erworben wurde)
- in Kombination mit dem gleichzeitig oder vorher erworbenen Sekundarabschluss I - Realschulabschluss und einer erfolgreich abgeschlossenen mindestens zweijährigen Berufsausbildung
- : direkte Aufnahme in die Klasse 12! Allerdings muss die hierfür erforderliche abgeschlossene und mindestens zweijährige Berufsausbildung einschlägig sein (z. B. Zahnmedizin. Fachangestellte, Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege) — bei erfolgreichem Abschluss der Fachoberschule kann anschließend sofort die (einjährige) zum Erwerb der fachgebundenen oder der Allgemeinen Hochschulreife (Abitur) besucht werden.
- : direkte Aufnahme in die Klasse 12! Die hierfür erforderliche abgeschlossene und mindestens zweijährige Berufsausbildung muss nicht einschlägig sein — bei erfolgreichem Abschluss der Fachoberschule kann anschließend sofort die einjährige zum Erwerb der fachgebundenen oder der Allgemeinen Hochschulreife (Abitur) besucht werden.
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... den Erweiterten Sekundarabschluss I
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... folgende Bildungsgänge besuchen:
- alle weiter oben für den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss aufgeführten Bildungsgänge (siehe oben, es gelten ggf. die dort genannten sonstigen Erfordernisse)
- (ab Einführungsphase)
- (ab Einführungsphase)
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| ... das Versetzungszeugnis in die Einführungsphase eines gymnasialen Bildungsgangs |
... folgende Bildungsgänge besuchen:
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(ab Einführungsphase)
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(ab Einführungsphase)
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... die Fachhochschulreife |
... folgende Bildungsgänge besuchen:
- alle zuvor genannten Berufsschulen und Berufsfachschulen (siehe oben)
- die , wenn ich ein für die Fachrichtung einschlägiges Praktikum im Umfang von 400 Zeitstunden abgeleistet habe
- die Qualifikationsphase des Beruflichen Gymnasiums (in der Alice-Salomon-Schule: Schwerpunkte und ), auch ohne Besuch der Einführungsphase, wenn in einer berufsbildenden Schule der gleichen Fachrichtung (hier: Gesundheit und Soziales) die Fachhochschulreife erworben und bis zum Ende des Schulbesuchs im Sekundarbereich I in mindestens vier aufsteigenden Schuljahren eine zweite Fremdsprache erlernt wurde
- die (dies allerdings nur unter der Voraussetzung einer einschlägigen beruflichen Vorbildung, siehe genauere Informationen auf den Seiten der Berufsoberschule Gesundheit und Soziales)
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... die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) |
.. folgende Bildungsgänge besuchen:
- alle oben genannten Berufsschulen und Berufsfachschulen (siehe oben)
- die , wenn ich ein für die Fachrichtung einschlägiges Praktikum im Umfang von 400 Zeitstunden abgeleistet habe
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... einen Hochschulabschluss
(z. B. Bachelor, etc.) |
.. folgende Bildungsgänge besuchen:
- alle oben genannten Berufsschulen und Berufsfachschulen
- die , wenn ich ein für die Fachrichtung einschlägiges Praktikum im Umfang von 400 Zeitstunden abgeleistet habe
- die in der Alice-Salomon-Schule in Teilzeitform (Abendunterricht) geführte , wenn mein Hochschulabschluss fachlich einschlägig (dem Abschluss "Staatl. geprüfte/-r Erzieher/-in" gleichwertig) ist und ich eine danach ausgeübte einjährige hauptberufliche praktische einschlägige Tätigkeit in einer sozial- oder sonderpädagogischen Einrichtung nachweise
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